Rahmenvertrag

Rahmenvertrag

Version vom 15. November 2024

Dieser Rahmenvertrag ("Rahmenvertrag") wird zwischen der SmartRecruiters-Einheit, die in einem von SmartRecruiters unterzeichneten Auftragsformular aufgeführt ist ("SmartRecruiters"), und der anderen in dem Auftragsformular genannten Partei ("Kunde") geschlossen (jeweils eine "Partei" und gemeinsam die "Parteien"). Durch das Ausfüllen des Auftragsformulars erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen dieses Rahmenvertrags einverstanden.

1. Begriffe.

Zusätzlich zu den anderswo im Vertrag definierten Begriffen haben die in diesem Abschnitt aufgeführte Begriffe die folgende Bedeutung:

“Abonnement” bezeichnet das Recht autorisierter Nutzer, auf die SmartRecruiters-Anwendungen und professionellen Dienstleistungen von SmartRecruiters zuzugreifen und diese zu nutzen, wie dies in einem Auftragsformular festgelegt ist.

“Abonnementgebühren” sind die vom Kunden für das Abonnement zu zahlenden Beträge, die in einem Auftragsformular angegeben sind.

“Auftragsformular” bezeichnet das/die von den Parteien ausgeführte(n) Auftragsdokument(e), das/die den Kauf des Abonnements des Kunden und bestimmter Dienste darstellt/darstellen.

Autorisierte Nutzer” sind die Angestellte, Beschäftigte und Dienstleister  des Kunden, sowie - falls anwendbar - die Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater und Vertreter eines Verbundenen Unternehmens, die durch den Kunden ermächtigt werden, die Dienste zu nutzen und die mit einem Zugang zu den Diensten mithilfe eines Kennworts oder einer entsprechenden Einrichtung ausgestattet sind. Der Kunde bleibt für seine Verpflichtungen und für die Aktivitäten und Unterlassungen der Autorisierten Nutzer verantwortlich. Ungeachtet des Vorstehenden dürfen autorisierte Nutzer keine Konkurrenten von SmartRecruiters sein (Softwareunternehmen, die sich mit Talentakquise beschäftigen).

“Dienste” sind die professionelle Dienstleistungen und die im SLA beschriebenen Supportleistungen.

“Enddatum” ist das im Auftragsformular angegebene Vertrgasende-Datum“Kandidatenunterlagen” sind alle Inhalte, die ein Kandidat dem Kunden zur Verfügung stellt und die von einem Kandidaten in die SmartRecruiters-Anwendungen hochgeladen werden.

“Kaufdokument ist ein von den Parteien ausgefertigtes Auftragsformular oder eine Leistungsbeschreibung. Kaufdokumente gelten durch Bezugnahme als hierin aufgenommen.

Kundenunterlagen sind alle Inhalte, die vom Kunden oder von autorisierten Nutzern im Namen des Kunden in die SmartRecruiters-Anwendungen bereitgestellt, importiert oder hochgeladen werden.

“Leistungsbeschreibung” oder “SOW” ist eine durch beide Parteien unterschriebene Vereinbarung mit Angabe der Einzelheiten für die Erbringung der professionellen Dienstleistungen.

„Mitarbeiter“ bedeutet Personen, die der Kunde (und ein Verbundenes Unternehmen, falls auch ein solches Verbundenes Unternehmen Zugriff auf SmartRecruiters-Anwendungen hat) einstellt und für ihre Arbeit vergütet, einschließlich Auftragnehmern, wenn der Kunde (und ein solches Verbundenes Unternehmen) SmartRecruiters-Anwendungen verwendet, um Auftragnehmer zu rekrutieren und einzustellen.

Professionelle Dienstleistungen sind alle Implementierungs-, Schulungs-, Beratungs-, Datenmigrations-, Konvertierungs-, Integrations- oder sonstigen Dienstleistungen, die von SmartRecruiters gemäß einer Leistungsbeschreibung (SOW) bzw. einem Auftragsformular erbracht werden.

Service Level Agreement oder “SLA” ist die Service-Level-Vereinbarung, die auf https://www.smartrecruiters.com/legal/service-level-agreement/ abgerufen werden kann und durch Bezugnahme Bestandteil des Rahmenvertrags ist.  SmartRecruiters kann ohne Zustimmung des Kunden Änderungen am SLA vornehmen, sofern diese Änderungen keine wesentlichen und nachteiligen Auswirkungen auf den Kunden haben.

“SmartRecruiters-Anwendung” bezeichnet die Software-as-a-Service-Anwendungen (SaaS-Anwendungen), die dem Kunden von SmartRecruiters über ein Abonnement zur Verfügung gestellt werden. SmartRecruiters kann Änderungen an den SmartRecruiters-Anwendungen vornehmen, sofern diese keine wesentlichen und nachteiligen Auswirkungen auf den Kunden haben.

“Startdatum” ist das im Auftragsformular angegebene Startdatum.

“Tag des Inkrafttretens” ist der Tag, an dem das Auftragsformular durch den Kunden unterschrieben wird.

"Verbundenes Unternehmen" (falls anwendbar) bedeutet jedes Unternehmen, das den Kunden direkt oder indirekt kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle steht; und "Kontrolle" im Sinne dieser Definition bedeutet direktes oder indirektes Eigentum oder Kontrolle von mehr als 50 % der Stimmrechtsanteile an der betreffenden Einheit.

“Vertrag” ist dieser Rahmenvertrag, das(die) Auftragsformular(e), die Dokumentation, das Service Level Agreement, wie vorstehend definiert,  und sämtliche Anlagen oder Dokumente, die diesem Rahmenvertrag oder den sonstigen vorstehend aufgeführten Dokumenten als Anlagen beigefügt werden, sowie alle sonstigen Dokumente, Anhänge und Anlagen, die die bevollmächtigten Vertreter der Parteien von Zeit zu Zeit schriftlich vereinbaren können.

2. Nutzung der SmartRecruiters-Anwendungen und Dienste.

2.1.                    Zugang; Abonnement. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags stellt SmartRecruiters den autorisierten Nutzern des Kunden den Zugang zu den SmartRecruiters-Anwendungen über ein Abonnement gemäß diesem Vertrag zur Verfügung. SmartRecruiters gewährt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrags ein weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht sublizensierbares Recht, auf die SmartRecruiters-Anwendungen ausschließlich zu den internen Zwecken zuzugreifen, für den Kunden potenzielle Mitarbeiter zu finden und einzustellen.

2.2.                     Schutzrechte. Dieser Vertrag ist ein Abonnementvertrag zur Nutzung der Anwendungen von SmartRecruiters durch den Kunden. Es handelt sich nicht um einen Verkauf oder eine Abtretung und Übertragung von Software oder von Arbeitsprodukten, die von SmartRecruiters als Teil der Diensten erstellt wurden. Alle dem Kunden in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährte Rechte sind SmartRecruiters vorbehalten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass SmartRecruiters oder seine Lieferanten alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich aller Patent-, Urheberrechts-, Geschäftsgeheimnis- und sonstiger geistigen Eigentumsrechte) an den SmartRecruiters-Anwendungen, den Diensten, den Leistungsergebnissen der Dienste und jeglicher zugrundeliegenden Software (einschließlich Schnittstellen), Datenbanken, allen Arbeitsergebnissen, Know-how, Verfahren, Techniken und Prozessen, Entwicklungen, Erfindungen, Technologien, Algorithmen, Designs oder jeglichen von SmartRecruiters bereitgestellten Materialien sowie jeglicher Anpassung, Änderung, Ableitung, Ergänzung oder Erweiterung der SmartRecruiters-Anwendungen und -Dienste behalten.   

2.3.                     Feedback. “Feedback” bezeichnet alle Kommentare und Vorschläge, ob schriftlich oder mündlich, die vom Kunden oder seinen autorisierten Nutzern an SmartRecruiters in Verbindung mit dem Vertrag übermittelt werden. SmartRecruiters kann nach eigenem Ermessen weltweit und ohne zeitliche Begrenzung das vom Kunden oder seinen autorisierten Nutzern an SmartRecruiters im Zusammenhang mit dem Vertrag übermittelte Feedback verwenden, vorausgesetzt, dass SmartRecruiters den Kunden oder seine Mitarbeiter nicht erwähnt oder identifiziert. Diese Einwilligung ist unwiderruflich und unentgeltlich.

2.4.                     Nutzungsbedingungen. Der Kunde wird die autorisierte Nutzer auf die Bestimmungen dieses Abschnitts 2.4 hinweisen.

2.4.1.           Der Kunde wird nicht: (a) Dritten den Zugriff auf und/oder die Nutzung von SmartRecruiters-Anwendungen gestatten, mit Ausnahme der im Rahmen des Vertrags autorisierten Nutzer oder des Zugriffs auf die Anwendungsprogrammierschnittstelle, der von einem Dritten gewährt wird; (b) den Zugang zu den SmartRecruiters-Anwendungen an Dritte vermieten, verleasen, verleihen oder verkaufen; (c) die SmartRecruiters-Anwendungen oder einen Teil davon oder die damit verbundenen Netzwerke oder Dienste stören, unterbrechen, verändern, übersetzen oder modifizieren; (d) den Quellcode, aus dem eine Softwarekomponente der SmartRecruiters-Anwendungen kompiliert oder interpretiert wird, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, ihn zu erhalten oder zu erkennen (wobei die §§ 69 d, e des deutschen Urheberrechtes unberührt bleiben); der Kunde erkennt an, dass nichts in diesem Vertrag so ausgelegt wird, dass dem Kunden ein Recht zum Erhalt oder zur Nutzung eines solchen Codes eingeräumt wird; (e) auf die SmartRecruiters-Anwendungen zugreifen, um ein abgeleitetes, konkurrierendes oder ähnliches Produkt oder eine ähnliche Dienstleistung aufzubauen oder zu erstellen, oder jegliche Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der SmartRecruiters-Anwendungen zu kopieren; (f) Software oder automatisierte Agenten oder Skripte in die SmartRecruiters-Anwendungen einführen, um mehrere Konten zu erstellen, automatisierte Suchen, Anfragen und Abfragen zu generieren oder Daten aus den SmartRecruiters-Anwendungen zu entfernen oder Datamining zu betreiben; (g) illegale Inhalte oder Inhalte, die gegen geltendes Recht oder wesentliche Rechte Dritter verstoßen, in den SmartRecruiters-Anwendungen speichern; (h) versuchen, auf die SmartRecruiters-Anwendungen mit anderen Mitteln als über die von SmartRecruiters bereitgestellte Schnittstelle zuzugreifen und(i) sich absichtlich an Aktivitäten beteiligen, die die SmartRecruiters-Anwendungen oder -Dienste stören oder unterbrechen oder die Marke oder geistigen Eigentumsrechte von SmartRecruiters und/oder seinen Drittanbietern verletzen. Der Kunde wird die SmartRecruiters-Anwendungen und alle Kandidatenunterlagen in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen nutzen.

2.4.2.          Unerlaubte Nutzung. Der Kunde stellt sicher, dass jeder Benutzername und jedes Kennwort, die an einen autorisierten Nutzer vergeben werden, nur von diesem autorisierten Nutzer verwendet werden. Der Kunde wahrt die Vertraulichkeit der Benutzernamen und Kennwörter aller autorisierten Benutzer. Der Kunde muss SmartRecruiters unverzüglich über jede tatsächliche oder vermutete unbefugte Nutzung des Kundenkontos, Benutzernamen oder Kennwörter informieren.  SmartRecruiters behält sich das Recht vor, jeden Benutzernamen und jedes Kennwort zu löschen, von dem SmartRecruiters nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass es von einem unbefugten Dritten, in Verstoß gegen Abschnitt 2.4.1. dieses Vertrags, oder zu einem rechtswidrigen Zweck verwendet wurde. SmartRecruiters wird den Kunden über jede tatsächliche oder vermutete unbefugte Nutzung des Kundenkontos, der Benutzernamen oder der Kennwörter informieren.

2.4.3.          Zweckbeschränkung. Der Kunde wird die SmartRecruiters-Anwendungen nicht nutzen oder andere dazu zu ermutigen oder es ihnen erlauben, diese zu nutzen, um: (a) jemanden zu verfolgen und/oder zu belästigen; (b) Minderjährigen in irgendeiner Weise schaden; (c) sich als eine natürliche oder juristische Person auszugeben oder die Zugehörigkeit des Kunden zu einer natürlichen oder juristischen Person fälschlich anzugeben oder anderweitig falsch darzustellen; (d) Kopfzeilen zu fälschen oder Kennzeichen anderweitig zu manipulieren, um die Herkunft von Inhalten zu verschleiern, die in den SmartRecruiters-Anwendungen veröffentlicht oder über diese übertragen werden; (e) die SmartRecruiters-Anwendungen oder -Inhalte in einer Weise zu nutzen, die einen Dritten zu der Annahme verleitet, dass er oder sie direkt mit SmartRecruiters interagiert; (f) sich an Kettenbriefen, Wettbewerben, Junk-E-Mails, Schneeballsystemen, Spam (unerwünschten Massen-E-Mails) oder anderen sich duplizierenden oder unverlangten Mitteilungen (für geschäftliche oder andere Zwecke) zu beteiligen; (g) Informationen oder Daten über betroffene Personen ohne deren Einwilligung bzw. ohne rechtmäßige Grundlage zu erheben, zu erfassen, zu sammeln oder zusammenzustellen, und (h) Waren oder Dienstleistungen für geschäftliche Zwecke (einschließlich Werbung und Angebote zum Kauf oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen) zu vermarkten, es sei denn, dies wurde von SmartRecruiters ausdrücklich erlaubt.

 

3. Gebühren, Fakturierung und Zahlung.

3.1.          Gebühren; Zahlung. Die Abonnementgebühren von SmartRecruiters basieren auf der Gesamtzahl der Mitarbeiter des Kunden und sind im Auftragsformular angegeben. Der Kunde ist verpflichtet, SmartRecruiters alle in dem Vertrag festgelegten Gebühren zu zahlen. Darüber hinaus ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch, auf den er das Zurückbehaltungsrecht stützt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bis zur vollständigen Zahlung hat SmartRecruiters das Recht, vom Kunden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Die erste Rechnung wird zum Startdatum ausgestellt. Mit Ausnahme einer Beendigung des Vertrags aufgrund eines nicht behobenen wesentlichen Verstoßes von SmartRecruiters oder einer Beendigung gemäß Abschnitt 7.3.1. sind alle Gebühren nach ihrer Zahlung an SmartRecruiters nicht erstattungsfähig. Abonnementgebühren können während der Laufzeit eines Auftragsformulars nicht gesenkt werden.

3.2.          Mitarbeitererhöhung. Wenn die Anzahl der Mitarbeiter des Kunden die im Auftragsformular angegebene Anzahl überschreitet, ist der Kunde dafür verantwortlich, SmartRecruiters an oder um jeden Jahrestag des Inkrafttretens darüber zu benachrichtigen und dementsprechend zusätzliche Abonnementgebühren zu zahlen. SmartRecruiters behält sich das Recht vor, öffentlich zugängliche Angaben zu verwenden, um die Richtigkeit der Mitarbeiterzahl zu überprüfen. Der Kunde ist nicht verpflichtet, solche Gebühren rückwirkend zu zahlen. SmartRecruiters stellt dem Kunden jede Erhöhung über die ursprünglich im Auftragsformular angegebene Mitarbeiteranzahl hinaus zu Beginn der nächsten Jahresperiode in Rechnung. Wenn der Kunde ein anderes Unternehmen akquiriert, das folglich SmartRecruiters-Anwendungen zu nutzen anfängt, muss der Kunde SmartRecruiters unverzüglich darüber informieren und die zusätzlichen Gebühren gemäß den vereinbarten Gebührensätzen zahlen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der in einem Auftragsformular angegebene Einheitspreis pro Mitarbeiter ein Festpreis ist und während der Laufzeit eines Auftragsformulars nicht erhöht werden kann.  Dieser Abschnitt 3.2. hat keine Auswirkungen auf die Preisgestaltung für SmartRecruiters-Anwendungen, die nicht auf der Mitarbeiteranzahl des Kunden basieren.

3.3.          Steuern. Alle Gebühren, die in diesem Vertrag oder in Bezug auf diesen Vertrag angegeben sind, verstehen sich exklusive aller anwendbaren Mehrwertsteuern, die von allen lokalen, staatlichen, bundesstaatlichen oder ausländischen Behörden auferlegt werden, sowie aller Steuern, die der Kunde in Übereinstimmung mit der lokalen Steuergesetzgebung abziehen oder einbehalten muss.

4. Laufzeit und Kündigung.

4.1.                      Laufzeit. Dieser Vertrag beginnt am Tag des Inkrafttretens und bleibt für die im Auftragsformular angegebene Erstlaufzeit ("Erstlaufzeit") bis zum Vertragsende in Kraft. Jegliche Verlängerung(en) erfolgt in Übereinstimmung mit den in einem Auftragsformular dargelegten Bedingungen (jeweils eine "Verlängerungslaufzeit"). "Laufzeit" bezeichnet die Erstlaufzeit und jede Verlängerungslaufzeit.

4.2.                      Kündigung. Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen. Liegt der wichtige Grund in der Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung nur zulässig, wenn die andere Partei die Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung der Verletzung behebt. § 314 Abs. 2 Sätze 2, 3 BGB bleiben hiervon unberührt.

4.3.                      Unbezahlte Gebühren. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als sechzig (60) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung behält sich SmartRecruiters das Recht vor, die Dienstleistungen und/oder das Abonnement auszusetzen und/oder diesen Vertrag zu kündigen, indem der Kunde mit einer Frist von sieben Tagen vorher schriftlich benachrichtigt wird (E-Mail ist ausreichend).

4.4.                    Kündigungsfolgen. Bei Beendigung oder Auslaufen dieses Vertrags aus irgendeinem Grund: (a) beendet SmartRecruiters den Zugang des Kunden zu den SmartRecruiters-Anwendungen und stellt die Erbringung jeglicher Dienste ein, und (b) alle vom Kunden geschuldeten Gebühren werden sofort fällig, es sei denn, eine solche Kündigung: aufgrund einer nicht behobenen Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Vertrag nach Abschnitt 4.2  durch SmartRecruiters oder in Übereinstimmung mit Abschnitt 7.3.1. ist erfolgt - in diesem Fall erstattet SmartRecruiters dem Kunden umgehend anteilig alle im Voraus bezahlten Abonnementgebühren für die verbleibende Anzahl von Monaten der Laufzeit nach dem effektiven Kündigungsdatum.

4.5.                      Datenrückgabe. Für 30 Tage nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags gewährt SmartRecruiters dem Kunden kostenfrei den Zugang zur SmartRecruiters-API des Kunden, so dass der Kunde seine Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundenunterlagen und Kandidatenunterlagen, in einem auf https://dev.smartrecruiters.com/customer-api/overview/ beschriebenen Format abrufen kann. Nach Ablauf des 30-Tagen-Zeitraums erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass ihm kein weiterer Zugriff auf die SmartRecruiters-API des Kunden gewährt wird, und dass SmartRecruiters den Zugang des Kunden entfernen und die Daten des Kunden löschen wird.

5.         Marketplace; Job Distribution & SmartDistribute; Integrationen.

5.1. Marketplace.

5.1.1.                             Hintergrund. Die Anwendungen von SmartRecruiters sind mit Software- und Servicelösungen von Drittanbietern integriert, die der Kunde über den Marketplace von SmartRecruiters (der "Marketplace", und jeder Drittanbieter von Softwareprodukten und/oder Dienstleistungen ein "Marketplace-Drittanbieter"erwerben kann. In dem Marketplace ist SmartRecruiters lediglich ein Vermittler - ähnlich wie ein App-Store.

5.1.2.                             Marketplace. Weil die Marketplace-Produkte von Marketplace-Drittanbietern und nicht von SmartRecruiters bereitgestellt werden und diese Beziehung unabhängig von SmartRecruiters und dem Kunden ist: (a) sind Marketplace-Drittanbieter keine Vertreter, Unterauftragnehmer oder Unterbeauftragte von SmartRecruiters, (b) gibt SmartRecruiters keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf Produkte von Marketplace-Drittanbietern; (c) gelten für den Kunden die Geschäftsbedingungen des Marketplace-Drittanbieters, einschließlich seiner Datenschutzbestimmungen, und nicht dieser Vertrag, wenn der Kunde Produkte eines Marketplace-Drittanbieters über den Marketplace erwirbt. Die Geschäftsbedingungen des Marketplace-Drittanbieters regeln die Nutzung der Produkte des Marketplace-Drittanbieters durch den Kunden.  Dementsprechend wird dem Kunden dringend empfohlen, die Geschäftsbedingungen der Marketplace-Drittanbieter zu lesen, bevor er Produkte der Marketplace-Drittanbieter kauft oder anderweitig darauf zugreift. (d) SmartRecruiters ist für den Inhalt und den Gebrauch der Produkte von Marketplace-Drittanbietern nicht verantwortlich; (e) SmartRecruiters hat keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Produkte des Marketplace-Drittanbieters; (f) Jeglicher Datenaustausch zwischen dem Kunden und einem Marketplace-Drittanbieter (einschließlich Jobbörsen und Aggregatoren) findet ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Marketplace-Drittanbieter statt, und SmartRecruiters ist für die Offenlegung, Änderung oder Löschung von Daten des Kunden nicht verantwortlich, die sich aus dem Zugriff eines Marketplace-Drittanbieters auf Kundendaten ergeben; (g) Der  Kunde hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung, Gutschrift oder sonstige Entschädigung (mit Ausnahme einer Rückerstattung von gekauften Produkten des Marketplace-Drittanbieters, wenn der Kunde bereits Produkte des Marketplace-Drittanbieters gekauft hat, die nicht mehr über SmartRecruiters verfügbar sind), wenn ein Marketplace-Drittanbieter die Bereitstellung seines Produkts einstellt oder Änderungen, einschließlich der Interaktion seiner Produkte mit den SmartRecruiters-Anwendungen, daran vornimmt; (h) Die im Voraus bezahlte, aber nicht genutzte Produkte des Marketplace-Drittanbieters, die über die SmartRecruiters-Anwendung erworben wurden, können nach einem Jahr ab dem Kaufdatum der Produkte des Marketplace-Drittanbieters verfallen, es sei denn, es wurde etwas anderes zwischen dem Marketplace-Drittanbieter und dem Kunden vereinbart, und (i) SmartRecruiters kann auf schriftlichen Antrag des Kunden im Namen des Kunden handeln, um Produkte des Marketplace-Drittanbieters zu beschaffen.

5.2.                      SmartDistribute. Wie in dem Auftragsformular angegeben, kann sich der Kunde dafür entscheiden, erweiterte Job-Distribution-Dienste von SmartRecruiters zu abonnieren, um (a) Stellenausschreibungen online zu verwalten und (b) Jobs an von SmartRecruiters unterstützte Jobbörsen und Aggregatoren von Drittanbietern zu verteilen. In beiden Fällen ist SmartRecruiters nicht haftbar, sofern ein daraus resultierendes Problem außerhalb der angemessenen Kontrolle von SmartRecruiters liegt oder wenn die Drittanbieter-Jobbörse oder der Aggregator aufhört, diese Jobverteilungsdienste anzubieten.

5.3.                   Zugekaufte Integrationen. Wenn ein Kaufdokument Integrationen in externe Dienste enthält, wird sich SmartRecruiters in einem angemessenen Umfang um einen erfolgreichen Integrationsvorgang bemühen. Da eine Integration in eine Drittsoftware jedoch von der technischen Einrichtung der Drittsysteme abhängt, die nicht unter Kontrolle von SmartRecruiters stehen, haftet SmartRecruiters nicht für Fehler im Zusammenhang mit der Integration, es sei denn, diese Fehler liegen ausschließlich im Einflussbereich von SmartRecruiters.

6. Kundenunterlagen.

6.1.           Kundenlizenzerteilung. Für die Laufzeit des Vertrags gewährt der Kunde SmartRecruiters eine begrenzte, nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie und voll bezahlte Lizenz um: (a) die Kundenunterlagen zu nutzen, neu zu formatieren, anzuzeigen und zu ändern, ausschließlich zu dem Zweck und in dem Umfang der erforderlich ist, um den Vertrag für den Kunden zu erfüllen (einschließlich, wo zutreffend, der Weitergabe und Bereitstellung der Kundenunterlagen an Kandidaten und Mitarbeiter); und b) die Warenzeichen, Dienstleistungsmarken und Logos des Kunden zu verwenden, ausschließlich um den Vertrag für den Kunden zu erfüllen (z.B. um Jobs zu veröffentlichen, die das Logo des Kunden enthalten). Sofern nicht anderweitig zwischen den Parteien schriftlich vereinbart oder in diesem Vertrag festgelegt, darf SmartRecruiters die Warenzeichen, Dienstleistungsmarken und Logos des Kunden nicht für andere Zwecke verwenden. Alle Rechte an den Kundenunterlagen, die SmartRecruiters in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben dem Kunden vorbehalten. Im Verhältnis zwischen den Parteien behält der Kunde alle Rechte, Titel und Interessen an den Kundenunterlagen; SmartRecruiters erkennt an, dass es keine zusätzlichen Rechte an den Kundenunterlagen besitzt oder erwirbt, die nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag gewährt werden.

6.2.           Verantwortung für die Kundenunterlagen. Der Kunde ist verantwortlich und übernimmt das Risiko, die Verantwortung und die Kosten für: (a) alle Probleme, die sich aus der Genauigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit all dieser Kundenunterlagen ergeben; (b) den Erwerb, die Installation und die Wartung aller Verbindungsgeräte, Hardware, Software und anderer Geräte, die für ihn und seine autorisierten Nutzer erforderlich sind, um sich mit den SmartRecruiters-Anwendungen und Diensten zu verbinden, darauf zuzugreifen und sie zu nutzen.

7. Störungen.

7.1.           Allgemeines. SmartRecruiters sichert zu, dass es: (a) die SmartRecruiters-Anwendungen und -Dienste in Übereinstimmung mit dem Vertrag bereitstellen wird; und (b) Backup-, Sicherheits- und Business-Continuity-Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Branchenpraktiken implementieren und aufrechterhalten wird, und (c) die Dienste in guter, fachmännischer und professioneller Weise erbringen wird. 

7.2.           Störungen.

7.2.1. Dienste. SmartRecruiters wird von SmartRecruiters verursachte Störungen auf eigene Kosten beseitigen oder einen mängelfreien Dienst liefern bzw. neu erbringen.

7.2.2. Abonnement. Im Falle von Störungen in Bezug auf das Abonnement hat der Kunde die in dem SLA festgelegten Rechte und Rechtsmittel.  

7.2.3. Ausschließliche Rechtsmittel. Vorbehaltlich des nachstehenden Abschnitts 7.3 und mit Ausnahme des Rechts auf Schadensersatz (das den Haftungsbeschränkungen unterliegt) und des Rechts auf Kündigung aus wichtigem Grund sind die Rechtsmittel dieses Abschnitts 7.2. die einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden, wobei alle anderen Rechte und Rechtsmittel für Störungen ausgeschlossen sind.

7.3.           Verstoß gegen Rechte Dritter.

7.3.1. SmartRecruiters-Entschädigung. SmartRecruiters verteidigt, entschädigt und hält den Kunden schadlos gegenüber allen Ansprüchen, Klagen, Verfahren, Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben (einschließlich, ohne Einschränkung, angemessener Rechtsanwaltskosten), die sich aus Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Verfahren ergeben, die von einem Dritten erhoben werden und die behaupten, dass die SmartRecruiters-Anwendungen ein Patent, ein Urheberrecht oder eine Marke verletzen oder Geschäftsgeheimnisse oder andere geistige Eigentumsrechte eines Dritten veruntreuen. Wenn ein Teil der SmartRecruiters-Anwendungen zum Gegenstand einer Klage wegen Rechtsverletzung wird oder nach Ansicht von SmartRecruiters wahrscheinlich wird, kann SmartRecruiters nach eigenem Ermessen: (a) dem Kunden die Rechte zur weiteren Nutzung der SmartRecruiters-Anwendungen verschaffen; (b) die SmartRecruiters-Anwendungen durch eine nichtverletzende Lösung ersetzen, die die Funktionalität der SmartRecruiters-Anwendungen nicht wesentlich beeinträchtigt; (c) die SmartRecruiters-Anwendungen so ändern, dass sie nicht mehr rechtsverletzend sind, ohne die Funktionalität der SmartRecruiters-Anwendungen wesentlich zu beeinträchtigen; oder (d) wenn keine der vorgenannten Optionen wirtschaftlich durchführbar ist, kann SmartRecruiters den Vertrag mittels schriftlicher Mitteilung kündigen und alle vom Kunden an SmartRecruiters gezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit dem Kunden zurückerstatten. Bei einer solchen Kündigung stellt der Kunde unverzüglich jegliche Nutzung der SmartRecruiters-Anwendungen ein. Dieser Abschnitt 7.3.1. regelt die gesamte Haftung und Verpflichtung von SmartRecruiters sowie die ausschließliche Abhilfe des Kunden in Bezug auf jegliche Verletzung geistigen Eigentums im Zusammenhang mit SmartRecruiters-Anwendungen. Die Rechte des Kunden gemäß Abschnitt 8 dieses Vertrags bleiben unberührt.

7.3.2.            Ausschlüsse. Ungeachtet des Abschnitts 7.3.1. hat SmartRecruiters keine Verpflichtung gemäß diesem Abschnitt oder anderweitig in Bezug auf einen Verletzungsanspruch, der auf Folgendes beruht: (a) jegliche Nutzung der SmartRecruiters-Anwendungen, die nicht in Übereinstimmung mit diesem Vertrag steht; (b) Kundenunterlagen; (c) die Fahrlässigkeit oder der vorsätzliche Missbrauch durch den Kunden; (d) jede Anwendung eines Dritten, die nicht von SmartRecruiters verkauft wird und/oder die vom Kunden in Kombination mit den SmartRecruiters-Anwendungen bereitgestellt oder genutzt wird; oder (e) alle Dispute oder Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Dritten, mit Ausnahme der Ansprüche, die von Abschnitt 7.3.1. abgedeckt werden (zusammenfassend die "SmartRecruiters-Freistellung"). Der Kunde wird SmartRecruiters von allen Ansprüchen, Haftungen, Schäden, Verlusten und Ausgaben, einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten, die sich aus der SmartRecruiters-Freistellung ergeben oder in irgendeiner Weise damit verbunden sind, freistellen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung eines Vergleichsbetrags, Schadensersatzes oder Urteils), verteidigen und schadlos halten, vorausgesetzt, dass ein solcher Rechtsstreit oder eine solche Angelegenheit nicht aus einer Verletzung des Vertrags durch SmartRecruiters resultiert.

7.3.3.            Freigestellten-Verpflichtungen. Die oben dargelegten Verpflichtungen der freistellenden Partei stehen unter der ausdrücklichen Voraussetzung, dass jede der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (a) die freigestellte Partei informiert die freistellende Partei unverzüglich schriftlich über jede angedrohte oder tatsächliche Forderung oder Klage; (b) die freistellende Partei hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigung oder Beilegung einer Forderung oder Klage; (c) die freigestellte Partei kooperiert mit der freistellenden Partei, um die Beilegung oder Verteidigung von Forderungen oder Klagen zu unterstützen; (d) die freigestellte Partei gibt keine Haftungsanerkenntnisse oder Vergleiche in Bezug auf die Forderung ab, ohne die vorherige Zustimmung der freistellenden Partei (diese Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden); und (e) die freigestellte Partei unternimmt angemessene Anstrengungen, um ihre Verluste, Haftung, Kosten und Aufwendungen, sowie die Verluste, Haftung, Kosten und Aufwendungen der freistellenden Partei in Bezug auf eine Forderung zu mindern.

8.                Haftungsbeschränkung.

8.1. Beide Parteien haften bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nach diesem Abschnitt 8 nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. 

8.2. Auf Schadensersatz haften beide Parteien - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der verschuldensabhängigen Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und für die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten nach Abschnitt 7.3.1.

8.3. Bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien vorbehaltlich der gesetzlichen Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) nur 

9.a.   für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (d.h. Tod oder Körperverletzung); und 

9.b.  für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht, eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

9.c.   Die Parteien sind sich einig, dass der typische vorhersehbare Schaden pro Vertragsjahr die vom Kunden nach diesem Vertrag gezahlte und zu zahlende Nettovergütung in dem Vertragsjahr, in dem der Schaden eintritt, nicht übersteigt.

8.4. Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a BGB sowie ein Kündigungsrecht wegen nicht oder nicht rechtzeitig gewährter Nutzung oder Nutzungsentziehung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen. SmartRecruiters haftet für solche anfänglichen Mängel nur, wenn und soweit SmartRecruiters diese zu vertreten hat.

8.5. Beschränkungen in diesem Abschnitt 8  gelten nicht bei Arglist, arglistiger Täuschung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder eines Beschaffungsrisikos. Im Übrigen bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, unberührt. 

8.6. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen und/oder sonstige Personen, deren Verschulden die Partei nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

8.7. Die Haftung für alle anderen Schäden ist ausgeschlossen.

8.8. Bei Ansprüchen wegen Sach- oder Rechtsmängeln beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche oder Aufwendungsersatzansprüche, soweit das Gesetz für solche Ansprüche keine kürzere Verjährungsfrist vorsieht, 12 Monate, ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie anderen Ansprüchen, sofern dies gesetzlich nicht zulässig ist.

9.                Vertraulichkeit.

9.1.          BegriffsbestimmungVerwendung"Vertrauliche Informationen" sind alle nicht öffentlichen oder geschützten Informationen oder Materialien, die eine Partei betreffen, unabhängig davon, ob sie der empfangenden Partei mündlich, schriftlich, in elektronischer, Band-, Disketten- oder sonstiger physischer oder visueller Form von der offenlegenden Partei oder in deren Namen offengelegt werden, die als vertraulich gekennzeichnet oder bezeichnet sind oder berechtigterweise als vertraulich angesehen werden könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, sämtliches Know-how, Geschäftsgeheimnisse, wissenschaftliche, technische, statistische, strategische, finanzielle oder kommerzielle Informationen. Jede Partei verpflichtet sich: (a) die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur für die in diesem Vertrag beschriebenen und erlaubten Zwecke zu verwenden; und b) den Zugang zu den vertraulichen Informationen auf diejenigen ihrer Angestellten, Vertretern und/oder Berater zu beschränken, die darauf angewiesen sind und schriftlich zugestimmt haben oder anderweitig verpflichtet sind, diese Informationen nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrags zu verwenden.

9.2. Ausnahmen. Die vorstehende Bestimmung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich verfügbar  oder allgemein bekannt sind; (b) anders als durch ein Verschulden des Empfängers öffentlich verfügbar oder Gemeingut geworden sind oder werden; (c) dem Empfänger rechtmäßig durch Personen mitgeteilt werden, die in Bezug auf diese keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen; (d) bereits vor der Offenlegung frei von jeglichen Geheimhaltungspflichten im Besitz des Empfängers sind; (e) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden; (f) von der offenlegenden Partei schriftlich ohne Einschränkung zur Freigabe oder Offenlegung freigegeben wurden; (g) auf Anordnung eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen staatlichen Stelle offengelegt werden, vorausgesetzt, die empfangende Partei informiert die offenlegende Partei im Voraus in angemessener Weise, um ihr einstweiligen Rechtsschutz zu ermöglichen; oder (h) zur Wahrung der Rechte einer Partei aus diesem Vertrag dienen.

10. Korruptionsbekämpfung.

Keine der Parteien darf im Zusammenhang mit diesem Vertrag Bestechungsgelder, Geschenke oder unverhältnismäßig teure Wertgegenstände annehmen oder anbieten. Jede Partei versichert hiermit, dass sie selbst, ihre Geschäftsführer, Führungskräfte oder Angestellte zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags keine unangemessenen finanziellen oder sonstigen Vorteile jeglicher Art angeboten, versprochen, gewährt, genehmigt, erbeten oder angenommen haben (oder angedeutet haben, dass sie dies zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft tun werden oder könnten) und dass sie angemessene Maßnahmen ergriffen haben, um zu verhindern, dass Unterauftragnehmer, Vertreter oder sonstige Dritte, die ihrer Kontrolle unterliegen, das Vorstehende tun.

11. Open-Source Software.

Die SmartRecruiters-Anwendungen enthalten bestimmte freie und/oder Open-Source-Software-Komponenten ("Open-Source-Software"). Für die Open-Source-Software gelten die jeweiligen/relevanten Open-Source-Software-Bedingungen. Die Open-Source-Software-Komponenten, die in den SmartRecruiters-Anwendungen enthalten sind, sind unter dem folgenden Link aufgelistet: https://www.smartrecruiters.com/terms-and-conditions/FOSS-2/. SmartRecruiters darf Open-Source-Software in keiner Weise verwenden, die dem Kunden andere Verpflichtungen auferlegt als in diesem Vertrag angegeben. SmartRecruiters verpflichtet sich zur Einhaltung aller Bedingungen der Open-Source-Software.

12. Sonstige Vereinbarungen.

12.1. Elektronische Unterschrift; Fax; E-Mail;. Der Vertrag (einschließlich eines Auftragsformulars oder einer Leistungsbeschreibung) kann durch elektronische Unterschrift, Fax oder E-Mail ausgefertigt und zugestellt werden, wobei jede vollständige Reproduktion, einschließlich Reproduktionen durch Fotokopie oder Scan, als Original gilt. Der Empfang einer solchen Reproduktion, eines Faxes oder einer E-Mail gilt als Zustellung eines Originals.

12.2. Abtretung. Der Vertrag ist für die jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger der Parteien bindend. Keine der Parteien darf den Vertrag und/oder ihre Rechte und Pflichten hieraus ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, wobei diese Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei den Vertrag bei einem Kontrollwechsel oder im Rahmen eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Aktien oder Vermögenswerte der abtretenden Partei abtreten oder übertragen, sofern es sich bei dem Abtretungsempfänger nicht um einen Wettbewerber von SmartRecruiters handelt.

12.3. Gesamter Vertrag; Vorrang. Dieser Vertrag, einschließlich aller Auftragsformulare und Leistungsbeschreibungen sowie der Dokumente, auf die darin Bezug genommen wird, bildet die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und SmartRecruiters und regelt die Nutzung der SmartRecruiters-Anwendungen und Dienste durch den Kunden und ersetzt ab dem Tag des Inkrafttretens alle früheren und schriftlichen Vereinbarungen, Absprachen, Mitteilungen und Erklärungen. Jegliche Bestimmungen, die in einem Bestelldokument des Kunden und/oder in den eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden aufgeführt sind, sind unwirksam und auf den Vertrag nicht anwendbar.

12.4. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft, ohne in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder ungültig zu werden.  Die Parteien vereinbaren, jede ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die der Absicht und dem wirtschaftlichen Effekt der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

12.5. Geltendes RechtDer Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.

12.6. Verzicht. Ein Verzicht auf Rechte oder Ansprüche bei Verstößen gegen eine Bestimmung des Vertrags durch eine der Parteien kann nicht als Verzicht auf Rechte oder Ansprüche bei anderen oder nachfolgenden Verstößen ausgelegt werden.

12.7. Force Majeure. Keine der beiden Parteien haftet gegenüber der anderen für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung durch Ereignisse verursacht wird, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie z. B. Ausfall von Kommunikationsnetzwerken, Unfähigkeit, rechtzeitig Anweisungen oder Informationen von der anderen Partei zu erhalten, behördliche Maßnahmen, Feuer, Stürme, Überschwemmungen oder andere höhere Gewalt, vorausgesetzt, dass die Partei, die sich auf solche Umstände berufen will, die andere Partei schriftlich über diese Umstände informiert und angemessene Anstrengungen unternimmt, um diese Umstände zu überwinden.

12.8. Werbung. In Anbetracht des öffentlichen Charakters der Beziehung zwischen den Parteien, darf SmartRecruiters den Namen und das Logo des Kunden in seine Kundenlisten aufnehmen, unabhängig von Format oder Medium.

12.9. Unabhängige Unternehmer. Die Beziehung einer Partei zur anderen Partei ist die eines unabhängigen Unternehmers. Keine Partei ist ein Vertreter oder Partner der anderen Partei.  Keine der Parteien hat die Befugnis, im Namen der anderen Partei zu handeln, noch vertritt sie diese gegenüber Dritten.

12.10. Mitteilungen. Mitteilungen werden gemäß diesem Vertrag nur dann gültig zugestellt, wenn die Mitteilung mit Sendungsverfolgung und/oder per E-Mail gesendet wurde und der Empfang der Mitteilung von der anderen Partei schriftlich bestätigt wurde. Alle Mitteilungen, die dem Kunden gemäß diesem Vertrag zugestellt werden, sind an die im Auftragsformular angegebene Adresse des Kunden zu senden. Alle Mitteilungen an SmartRecruiters gemäß diesem Vertrag sind an die im Auftragsformular angegebene SmartRecruiters-Adresse z. Hd.: Chief Executive Officer, mit Kopie an:  Head of Legal unter legal@smartrecruiters.com zu senden.

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